Eine Minderung des Hörvermögens kann durch eine Störung im Außenohr, im Mittelohr oder im Innenohr verursacht sein. Eine mittelohrbedingte Hörminderung kann meist operativ behoben werden.
Die Otosklerose ist eine Verknöcherung und Fixierung des Steigbügels (Stapes) im Mittelohr. Durch diese Fixation des Steigbügels kommt es zu einer Schallleitungsschwerhörigkeit (mangelhafte Übertragung der Schallwellen auf das Innenohr). Hier wird durch eine Stapes-Operation (Einsetzen einer Steigbügelprothese) nach operativer Eröffnung des Mittelsohres eine Stapesprothese eingesetzt und dadurch wieder eine regelrechte Schallübertragung hergestellt.
Eine chronische Mittelohrentzündung (Otitis media chronica, Cholesteatom) mit oder ohne Trommelfellperforation zeigt sich in der Regel durch eine Schwerhörigkeit und zusätzlich kann ein entzündlicher Ausfluss aus dem Ohr (Otorrhoe) auftreten. Diese chronische Entzündung sollte ebenfalls operativ im Sinne einer sogenannten Tympanoplastik (Rekonstruktion des Trommelfells und gegebenenfalls der Gehörknöchelchen) nach Entfernung der entzündlichen Mittelohrveränderungen beseitigt werden.
Bei Kindern besteht manchmal eine chronische Entzündung des Mittelohres aufgrund einer Belüftungsstörung der Pauke in Verbindung mit vergrößerten Rachenmandeln (Polypen). Dabei bildet sich seröses (Serotympanon) oder muköses (Mukotympanon, Glue Ear) Sekret im Mittelohr mit entsprechender Schallleitungsschwerhörigkeit. Hier kann durch eine Inzision im Trommelfell und ggf. durch das Einlegen eines Paukenröhrchens (Paukendrainage), welches in der Regel vier bis sechs Monate verweilt, das Mittelohr zur Ausheilung gebracht werden, sodass die Kinder wieder normal hören können. Dies kann in Vollnarkose unter ambulanten Bedingungen erfolgen.